Buchungsregeln / Mietbedingungen / AGB der Ferienwohnungen von John Heinrichs
Stand 2021-06-18
Reservierung / Buchung
Die genaue Personenzahl sowie Haustiere sind bei der Buchungsanfrage anzugeben. Die Wohnung darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Mit Eingang Ihrer verbindlichen
Buchungsbestätigung per E-Mail, Whats App, Telefon und Anzahlung kommt ein Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Gastgeber zustande. Dieser bedarf keiner Unterschrift. Sollte die
Anzahlung nicht termingerecht erfolgen, behalten wir uns anderweitige Vermietung vor.
Bezahlung
Eine Anzahlung von 100,00 € ist innerhalb 3 Tagen nach der Buchung fällig. Der Restbetrag ist
28 Tage vor der Anreise zu bezahlen. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger
als 28 Tage, ist der gesamte Reisepreis in einer Summe zu entrichten.
Anreise / Abreise
Wegen der Reinigungsarbeiten kann die Wohnung am Anreisetag ab 15:00 Uhr belegt werden.
Die Räumung am Abreisetag hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen.
Kurtaxe
Die Ostseeheilbäder erheben Kurtaxe. Gastgeber sind verpflichtet, von den Feriengästen
die Kurabgabe zu kassieren und an die Kurverwaltung weiterzuleiten.
Reiserücktritt / Storno Regeln
Sollte die Landesregierung für den gebuchten Reisezeitraum ein Verbot
für touristische Beherbergung (Reiseverbot) erlassen, wird der gezahlte Reisepreis
erstattet.
Ansonsten gelten die
folgenden Storno-Regeln:
Eine Stornierung hat in schriftlicher Form begründet per Email
oder Postbrief zu erfolgen.
Stornierung bis 43 Tage vor Anreise: Einbehaltung der Anzahlung und der Mietvertrag ist
erloschen.
Stornierung ab 42 Tage vor
Anreise: Bei kompletter Neuvermietung wird nur die
Storno-Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei teilweiser Neuvermietung trägt der Erstmieter 90 % des
Mietwertes der nicht vermieteten Tage zuzüglich der Storno-Bearbeitungsgebühr von
50,00 EUR.
Geleistete Zahlungen werden jeweils gegengerechnet.
Bei vorzeitiger Abreise während des Aufenthaltes gibt es keine Erstattung.
Die genannten Risiken
kann man durch Abschluss einer Reiseversicherung minimieren.
Empfehlenswert ist eine Reiseversicherung
abzuschließen; z.B. bei der ERGO
–
Reiseversicherung.
Schäden / Reklamationen
Die Ferienwohnung ist vom Mieter pfleglich zu behandeln. Vom Mieter verursachte Schäden sind unverzüglich, spätestens bei Abreise im Zuge der Schlüsselübergabe zu melden bzw. dem Vermieter
mitzuteilen. Für Schäden, die der Mieter im oder am Haus in der Mietzeit verursacht, kann der Vermieter jederzeit Schadenersatz verlangen. Eine Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert.
Reklamationen sind unserem Partner vor Ort (siehe Reiseunterlagen) unverzüglich zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Nachträgliche Beanstandungen können nicht anerkannt
werden.
Höhere Gewalt / Störungen
Ist eine Vermietung wegen unvorhergesehener höherer Gewalt – z.B. Feuer, Wasser- und Sturmschäden sowie Einbruch, Vandalismus nicht möglich, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der
Mieter bekommt den gezahlten Mietpreis umgehend erstattet. Für Störungen, die nicht im Einflussbereich des Vermieters liegen, besteht keine Regresspflicht, z.B. defekter Fahrstuhl, Ruhestörung,
Lärmbelästigung, Unwetter, Schneeverwehungen u. Ä.
Der Vermieter ist kein
Reiseveranstalter
Der Mietvertrag ist rein
privatrechtlich.
Bei Buchung erkennt der
Mieter die Geschäftsbedingungen an.