Hier finden Sie einige Beispiele und Antworten:
Für Ihren Reisezeitraum besteht ein touristisches Beherbergungsverbot
durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern:
Der gezahlte Reisepreis wird erstattet.
Sie können wegen Krankheit nicht anreisen:
Für diese Fälle empfehlen wir eine Reiseversicherung abzuschließen. Ansonsten gelten die Storno-Regeln unserer AGB.
Sie möchten nicht mehr anreisen, weil ein geplantes Ereignis im Reisegebiet ausfällt:
Für ausgefallene Events wie z.B. "Lichtertanz der Elemente", Fotoausstellungen, Konzerte oder andere Festlichkeiten im Urlaubsort sind wir nicht verantwortlich zu machen.
Es gelten die Storno-Regeln unserer AGB.
Sie wollen / können aus privaten Gründen nicht anreisen:
Es gelten die Storno-Regeln unserer AGB.
Sie möchten nicht mehr anreisen, weil das Wetter im Reisezeitraum schlecht wird:
Hat´s tatsächlich schon gegeben, dass wir mit dieser Forderung konfrontiert wurden.
Leider gelten auch hier die Storno-Regeln unserer AGB.
Für alle Fälle gilt:
Sie dürfen einen Ersatzmieter stellen, der die Buchungskriterien (Personenzahl / Nichtraucher) erfüllt.
Auch wir werden versuchen, den Zeitraum anderweitig zu vermieten.
Storno-Regeln
Eine Stornierung hat in schriftlicher Form begründet per Email oder Postbrief zu
erfolgen.
Stornierung bis
43 Tage vor Anreise: Einbehaltung der Anzahlung und der Mietvertrag ist
erloschen.
Stornierung ab 42 Tage vor
Anreise: Bei kompletter Neuvermietung wird nur die
Storno-Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei
teilweiser Neuvermietung trägt der Erstmieter 90 % des Mietwertes der nicht vermieteten Tage zuzüglich der Storno-Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR.
Geleistete Zahlungen werden jeweils gegengerechnet.
Bei vorzeitiger Abreise während des
Aufenthaltes gibt es keine Erstattung.
Die genannten Risiken kann man durch
Abschluss einer Reiseversicherung minimieren.
Empfehlenswert ist eine Reiseversicherung abzuschließen; z.B. bei
der ERGO –
Reiseversicherung.